Direktor der Forschungsstelle für türkisches Recht

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Yarayan ist Direktor der Forschungsstelle für türkisches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. In dieser Funktion erstellt er auch Rechtsgutachten zum türkischen Recht, so etwa im Auftrag von deutschen Gerichten, wenn diese bei Rechtsstreitigkeiten international zuständig sind, aber aufgrund des internationalen Privatrechts türkisches Recht Anwendung findet. Diese Gutachten erstellt Prof. Dr. Ali Yarayan im Bereich des türkischen Zivil- und Wirtschaftsrechts.

Gemeinsam mit Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A., und Prof. Dr. Kemal Şenocak, LL.M, wird auf die deutsch-türkische Rechtslehre wert gelegt. Daher werden folgende Vorhaben geplant:

  • Blockveranstaltungen für Studenten
  • Blockveranstaltungen für Praktiker (z.B. Rechtsanwälte oder Unternehmensjuristen, damit diese einen Überblick zum türkischen Recht erhalten und zugleich die türkische Rechtssprache erkunden)
  • Symposien – diese gerichtet an Studenten und Praktiker – (z.B. zum Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Familien- und Erbrecht)

Zur Verwendung steht insofern das im Oktober 2013 veröffentlichte Lehrbuch von Prof. Dr. Ali Yarayan mit dem Titel Türk Medenî Hukuku – Temel Bilgiler (zu deutsch: „Türkisches Zivilrecht – Grundlagenwissen“), 2013, 670 Seiten (siehe auch: http://www.yetkin.com.tr/p/2286/turk-medeni-hukuku-temel-bilgiler).

In wissenschaftlicher Hinsicht werden an der Forschungsstelle für türkisches Recht folgende Vorhaben geplant:

  • Annahme deutsch-türkischer Promotionen
  • Kompetenzstelle für EU-Programme hinsichtlich der Konformität türkischen Rechts mit EU-Bestimmungen
  • Schriftenreihe zum türkischen Recht, in Teilen rechtsvergleichend mit dem deutschen Recht.