Kooperationen von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Yarayan

Die Fülle an Rechtsgebieten mit diversen Gesetzen und Gerichtsentscheidungen gebietet es, eine Spezialisierung vorzunehmen, um für seinen Mandanten und sich selbst bestmögliche Leistungen zu erbringen. Aus diesem Grunde hat sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Yarayan auf das Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht in Deutschland und der Türkei, und hier auch nur auf Teilbereiche konzentriert. Ferner vertritt Herr Prof. Dr. Ali Yarayan nicht nur im Wirtschaftsrecht, sondern auch im Bereich des Arbeitsrechts (z.B. bei Kündigungsschutzklagen nach einer Kündigung, bei Abmahnungen, Lohnforderungen, Abfindungen etc.) seine Mandanten auch gerichtlich.

Wirtschaftsrecht zwischen Deutschland und der Türkei

Im grenzüberschreitenden Wirtschaftsrecht zwischen Deutschland und der Türkei arbeitet Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Yarayan sowohl bei wissenschaftlichen als auch praktischen Fragestellungen mit Herrn Prof. Dr. Kemal Şenocak zusammen, der Professor an der Ankara-Universität und Gastprofessor an der Forschungsstelle für türkisches Recht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist. Als solcher liegen seine Tätigkeits- und Wissenschaftschwerpunkte im Bank- und Kapitalmarkrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Versicherungsrecht, Seehandelsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Arbeitsrecht.

Ferner unterstützt Herr Dr. Mehmet Arslan, LL.M seit Januar 2009 Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Yarayan bei Fragestellungen des türkischen und deutschen Rechts.

Prof. Dr. Kemal Şenocak
Professor an der Ankara-Universität, Dekan an der Inönü-Universität Malatya, Gastprofessor an der Forschungsstelle.

Rechtsanwältin Evelyne Kulla
Fachanwältin für Familienrecht

Dr. Mehmet Arslan, LL.M
Max-Planck-Institut für ausländisches und
internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau