Anwaltskanzlei Prof. Dr. Ali Yarayan
Herr Prof. Dr. Ali Yarayan – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Honorarprofessor für Bürgerliches Recht, insbesondere Wirtschaftsrecht, Türkisches Recht und Rechtsvergleichung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg – betreibt die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Ali Yarayan. Seine anwaltliche Ausrichtung ist als deutsch- und türkischsprachiger Jurist auf das Zivil- und Wirtschaftsrecht bezogen, hierbei insbesondere auf das Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und türkisches Recht.
Haben Sie also etwa Fragen zum
- Arbeitsrecht (z.B. Abmahnung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Entlassung, Abfindung, Ausschlussfrist, Kündigungsschutzklage)
- Handels- und Gesellschaftsrecht (z.B. GmbH-Gründung, Gründung einer türkischen Limited, Gesellschaftsverträge, Beteiligungsverträge, Kooperationsverträge, Joint-Venture-Verträge, Unternehmensveräußerungsverträge, Anteilsveräußerungsverträge, Unternehmensnachfolgeregelungen, Änderung des Gesellschaftssitzes oder der Firma, Verschmelzungsverträge, Spaltungsverträge (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung), Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Markenrecht (Anmeldung einer deutschen, europäischen oder internationalen Marke, Markenstreitigkeit wegen Markenverletzungen, Lizenzvereinbarungen über Markennutzung)
- Urheberrecht (z.B. Softwareübertragungs- bzw. lizenzierungsverträge)
- Wettbewerbsrecht (z.B. Verfahren wegen Herkunftstäuschung oder irreführender, vergleichender oder belästigender Werbung) und
- Türkisches Recht (z.B. Gründung einer Limited in der Türkei, Kooperations- und Joint-Venture-Verträge zwischen deutschen und türkischen Unternehmen)
haben Sie mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Yarayan aus Müllheim / Freiburg im Breisgau / Lörrach den richtigen Ansprechpartner, insbesondere wenn Sie einen Rechtsanwalt und Fachanwalt im Raum Freiburg suchen. Auch in Bereichen der Vertragsgestaltung und Forderungsbeitreibung steht er Ihnen zur Seite.
Mehr Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt Anwaltskanzlei.
Prof. Dr. Ali Yarayan
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Yarayan ist in mehreren Bereichen beruflich tätig. Die sich jeweils ergänzenden Tätigkeiten sind folgende:
- Rechtsanwalt (auch türkischsprachig), so etwa im Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht (z.B. für Arbeitnehmer bei Kündigungen, Abfindungen, Abmahnungen, Lohnforderungen, Überstundenvergütungen)
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Honorarprofessor für Bürgerliches Recht, insbesondere Wirtschaftsrecht, Türkisches Recht und Rechtsvergleichung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Direktor der Forschungsstelle für türkisches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Gastprofessor am Türkisch-Deutschen Rechtszentrum der Ankara-Universität
- Experte der türkischen Delegation der EU-Kommission
Durch diese Tätigkeiten ist eine umfassende Betreuung arbeitsrechtlicher, wirtschaftsrechtlicher und deutsch-türkischer Angelegenheiten gewährleistet.
Forschungstelle für türkisches Recht
Direktor der Forschungsstelle für türkisches Recht
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Yarayan ist Direktor der Forschungsstelle für türkisches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. In dieser Funktion erstellt er auch Rechtsgutachten zum türkischen Recht, so etwa im Auftrag von deutschen Gerichten, wenn diese bei Rechtsstreitigkeiten international zuständig sind, aber aufgrund des internationalen Privatrechts türkisches Recht Anwendung findet. Diese Gutachten erstellt Prof. Dr. Ali Yarayan im Bereich des türkischen Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Investitionen
Investitionen in Deutschland oder der Türkei
Wenngleich in manchen politischen Fragen unterschiedliche Auffassungen beider Länder bestehen, sind die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei ausgesprochen intensiv. Insbesondere haben Unternehmen vermehrt Interesse, jeweils im anderen Land einen Standort für sich zu finden und dort, z.B. in Form einer Tochtergesellschaft oder in Gestalt eines Joint Ventures einen neuen Markt zu erschließen. Oftmals kommt auch eine Beteiligung oder eine Übernahme eines bestehenden Unternehmens im jeweils anderen Land in Betracht.Anwendung findet.
Diese Gutachten erstellt Prof. Dr. Ali Yarayan im Bereich des türkischen Zivil- und Wirtschaftsrechts.
Hier finden Sie uns
PROF. DR. ALI YARAYAN
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Honorarprofessor für Bürgerliches Recht, insb. Wirtschaftsrecht, Türkisches Recht und Rechtsvergleich an der Universität Erlangen-Nürnberg
Direktor der Forschungsstelle für türkisches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg
Experte der türkischen Delegation der EU-Kommission.
KONTAKT
Anwaltskanzlei Prof. Dr. Ali Yarayan
Hacher Str. 7
79379 Müllheim
(Freiburg im Breisgau)
Telefon + 49 7631 937 87 30
Telefax + 49 7631 937 87 35
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