Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst insbesondere zivil-, arbeits-, handels- und gesellschaftsrechtliche Rechtsnormen sowie Rechtsnormen zum geistigen Eigentum und fungiert als ordnungsstiftender Rahmen für Handlungen und Aktivitäten, welche innerhalb des Wirtschaftslebens vollzogen werden. Im Speziellen bedeutet dies u.a. die Klärung und Spezifizierung von Rechtsbeziehungen zwischen den an wirtschaftlichen Vorgängen beteiligten Akteuren sowie deren Rechte und Verpflichtungen gegenüber dem Staat.

Als Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät Sie Prof. Dr. Ali Yarayan zu einer Vielzahl an Fragestellungen und Themen, welche unter dem Überbegriff des Wirtschaftsrechts subsumiert werden können.

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

GmbH-Gründung, Forderungsbeitreibung und Gestaltung von Verträgen

Mit dem Wirtschaftsrecht als einem ihrer Schwerpunkte bietet die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Ali Yarayan eine große Bandbreite unterschiedlicher Leistungen und Beratungsangebote.

Mit dem Wirtschaftsrecht als einem ihrer Schwerpunkte bietet die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Ali Yarayan eine große Bandbreite unterschiedlicher Leistungen und Beratungsangebote.

Neben dem Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutzverfahren, Fragen zu Abfindungen, Überstunden) sind dies im Handels- und Gesellschaftsrecht beispielsweise die Unterstützung bei der GmbH-Gründung sowie die Gestaltung und Überprüfung unterschiedlicher Vertragsformen (z.B. von Gesellschafts-, Beteiligungs-, Kooperations-, Unternehmensveräußerungs- oder Joint-Venture Verträgen). Die juristische Beratung umfasst neben sämtlichen Belangen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auch grenzüberschreitende Angelegenheiten, z.B. zwischen deutschen und türkischen Unternehmen. Auch die Unterstützung bei der Gründung einer türkischen Limited zählt zum Angebotsspektrum der Kanzlei.

Des Weiteren berät Sie Prof. Dr. Yarayan zu Fragestellungen im Kontext der Forderungsbeitreibung – so etwa beim Forderungsmanagement, der laufenden Bonitätsprüfung sowie bei der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von ausländischen Titeln (insbesondere von Urteilen aus der Türkei) oder bei gerichtlichen Mahnverfahren.

Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei bildet das Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Ob es um die rechtliche Vertretung bei Wettbewerbsstreitigkeiten (z.B. im Fall von Herkunftstäuschungen und Produktfälschungen) und Markenstreitigkeiten, oder um den Schutz urheberrechtlich geschützter Werke geht: Prof. Dr. Ali Yarayan verfügt über eine mehr als 15-jährige anwaltliche Praxiserfahrung im Bereich des Arbeits-, Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechts, auf deren Grundlage er sich zielgerichtet für das Erreichen Ihrer Ziele einsetzt. Das Angebot der Anwaltskanzlei schließt zudem die Beratung bei der Verwertung gewerblicher Schutzrechte, insbesondere beim Abschluss von Lizenz- und Kooperationsverträgen, mit ein.

Vertragsrecht

Überdies unterstützt Sie Prof. Dr. Ali Yarayan auch im Bereich des Vertragsrechts bei der Gestaltung und Überprüfung wirtschaftsrechtlicher Vertragswerke (u.a. bei Unternehmenskaufverträgen, Geschäftsanteilskaufverträgen oder Handelsvertreter- und Lizenzverträgen) sowie bei der Gestaltung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hinzu kommt die Vertretung bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten.

Sie benötigen Unterstützung bei einem der oben aufgeführten Vorgänge, oder Sie haben Fragen, die auf weitere juristische Begebenheiten innerhalb der ökonomischen und unternehmerischen Sphären abzielen? Mit seiner langjährigen Erfahrung und der Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht steht Ihnen Prof. Dr. Ali Yarayan gerne bei Ihren Anliegen zur Seite.