Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Yarayan berät Sie im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht u.a. zu folgenden Fragestellungen:

  • Vertretung bei Wettbewerbsstreitigkeiten (z.B. bei Herkunftsäuschungen aufgrund von Produktfälschungen)
  • Vertretung bei Markenstreitigkeiten, insbesondere auch mit türkischem Bezug (z.B. Verletzung einer Marke durch türkisches Unternehmen)
  • Schutz von urheberrechltich geschützten Werken, insbesondere von Datenbanken
  • Beratung bei der Verwertung gewerblicher Schutzrechte, insbesondere beim Abschluss von Lizenz- und Kooperationsverträgen

Mit den Rechten aus dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht hat der Inhaber eine Exklusivstellung an immateriellen Gütern (Marken, Designs, Gebrauchsmustern, Patenten, Werken). Außer dem Rechteinhaber oder dessen Lizenznehmer sind die Verwendung, Nachahmung oder unerlaubte Kopie (Nutzung) der Immaterialgüter grundsätzlich verboten. Es bestehen aber auch Einschränkungen dieser Rechte, wie etwa durch das Zitierrecht für urheberrechtlich geschützte Werke, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht der Informationsfreiheit.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Yarayan hat im Bereich des Markenrechts und Urheberrechts diverse Veröffentlichungen getätigt und ist seit über einem Jahrzehnt auch im Bereich des Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechts anwaltlich in der Praxis tätig. Daneben ist er Experte der türkischen Delegation der EU-Kommission für Urheberrecht.