Türkisches Recht

Deutsch-türkische Wirtschaftsbeziehungen und Kooperationen

Das türkische Recht verfügt über seine eigenen Charakteristika, die es bei allen ihm unterliegenden Fällen zu beachten gilt. In Zeiten zunehmender globaler Interdependenzen und wirtschaftlicher Beziehungen – auch und gerade zwischen Deutschland und der Türkei – kann darüber hinaus eine juristisch versierte Perspektive, welche die Gesetzeslage beider Staaten detailliert in den Blick nimmt, von großem Wert sein. Als deutsch- und türkischsprachiger Rechtsanwalt berät Sie Prof. Dr. Ali Yarayan zu verschiedenen, insbesondere das türkische Wirtschaftsrecht betreffenden Fragestellungen.

Vor allem im Fall von Staatsgrenzen überschreitendem und bilateralem wirtschaftlichem Engagement, d.h. bei unternehmerischen Tätigkeiten, die sich in Ihrem Wirken sowohl über den Gültigkeitsbereich des türkischen- wie auch denjenigen des deutschen Rechts erstrecken, ist eine fundierte juristische Beratung von großem Nutzen. Prof. Dr. Ali Yarayan kennt beide Seiten und verfügt über hohe Fachkenntnisse, die türkisches und/oder deutsches Wirtschaftsrecht berühren.

Gleich ob Sie als Vertreter eines deutschen Unternehmens einen die Türkei betreffenden Geschäftsbereich verantworten oder ob Sie für ein türkisches Unternehmen die Planungen für wirtschaftliche Aktivitäten in Deutschland vorantreiben: Die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Ali Yarayan steht Ihnen bei verschiedenen Fragestellungen unterschiedlichster Konstellationen zur Seite.

Leistungen im Bereich des Türkischen Rechts

Beratung zu Investitionen und Gründungen

Das Angebotsspektrum umfasst dabei u.a. die Beratung deutscher Unternehmen, welche eine Gründung bzw. Investitionen in der Türkei planen – oder umgekehrt die Beratung türkischer Unternehmen, welche eine Gründung bzw. Investitionen in Deutschland anstreben und hierzu beispielsweise einen Kauf von Unternehmen oder Immobilien abschließen möchten.

Ebenso enthält es selbstverständlich die Beratung und rechtliche Vertretung bei unternehmerischem Tagesgeschäft mit Bezug zur Türkei.

Darüber hinaus unterstützt Sie Prof. Dr. Ali Yarayan bei der Vertragsgestaltung für deutsch-türkische Handelsgeschäfte (etwa bei Gesellschaftsverträgen, Beteiligungsverträgen, Kooperationsverträgen, Joint-Venture-Verträgen, Unternehmensveräußerungsverträgen oder Anteilsveräußerungsverträgen – wie z.B. bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen).

Forschungsstelle für Türkisches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg

Neben seinen, das türkische Recht unmittelbar berührenden, Tätigkeiten als Rechtsanwalt, verfasst Prof. Dr. Ali Yarayan als Direktor an der Forschungsstelle für türkisches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg auch Rechtsgutachten zum türkischen Zivil- und Wirtschaftsrecht. Derartige Gutachten werden beispielsweise in Fällen benötigt, in welchen internationale Rechtsstreitigkeiten unter die Zuständigkeit deutscher Gerichte fallen – aufgrund des internationalen Privatrechts jedoch türkisches Recht zur Anwendung gelangt.

Sie befinden sich auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für türkisches Recht oder einem Experten, der gleichermaßen mit den Feinheiten der deutschen und der türkischen Rechtslage vertraut ist und genau weiß, welche Aspekte es bei Staatsgrenzen überschreitenden wirtschaftlichen Unternehmungen zu beachten gilt. – So z.B. im Kontext deutsch-türkischer oder türkisch-deutscher Projekte und Verbindungen? – Wenden Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei von Prof. Dr. Ali Yarayan.